AGB von Personal Pioniere

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Vertragsschluss
  4. Leistungserbringung
  5. Nutzungsrechte
  6. Vergütung
  7. Referenznennung
  8. Haftung
  9. Vertragslaufzeit
  10. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Personal Pioniere &

Talstr. 1A, 56593 Horhausen


(„Personal Pioniere“) Stand: 01.08.2023



1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Recruiting-Dienstleistungen von Personal Pioniere ausschließlich. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Personal Pioniere hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt.
  2. Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber.
  3. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.Vertragsgegenstand

  1. Personal Pioniere erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Recruitings. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Karriereseiten in sozialen Netzwerken, die Schaltung von Werbeanzeigen und die laufende Betreuung des Auftraggebers. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von Personal Pioniere.
  2. Die Leistungen von Personal Pioniere werden innerhalb der Benutzerkonten des Auftraggebers bei sozialen Netzwerken erbracht. Der Auftraggeber wird im Impressum als alleiniger Anbieter der Karriereseiten genannt.
  3. Personal Pioniere führt keine rechtliche Prüfung von Texten, Inhalten oder Werbeanzeigen durch. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm freigegebene und veröffentlichte Texte, Inhalte oder Werbeanzeigen den rechtlichen Vorschrieben entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
  4. Personal Pioniere schuldet neben der Erbringung der Dienstleistung keinen darüberhinausgehenden Erfolg, insbesondere schuldet Personal Pioniere keine Mindestanzahl an Seitenaufrufen oder Kontaktanfragen von Bewerbern.

3. Vertragsschluss

  1. Personal Pioniere erstellt ein verbindliches Angebot, welches dem Auftraggeber in Text- oder Schriftform übermittelt wird.
  2. Der Auftraggeber kann ein Angebot durch Unterschrift und Rücksendung oder durch eine Besteigung per E-Mail annehmen. Enthält das Angebot keine Annahmefrist, beträgt diese 14 Werktage.
  3. Kommt ein Vertrag nicht zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die von Personal Pioniere bereits überlassenen Unterlagen (Konzepte etc.) zu löschen und Personal Pioniere die Löschung zu bestätigen.

4. Leistungserbringung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Gestaltung von Karriereseiten in der von Personal Pioniere vorgegebenen Struktur. Nach der Fertigstellung sind weitere Änderungen von Karriereseiten nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Anpassungen.
  2. Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.) werden von dem Auftraggeber bereitgestellt. Im Einzelfall stellt Personal Pioniere Fotos aus freien oder kommerziellen Datenbanken (sog. Stockfotos) zur Verfügung und räumt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Auftraggeber stellt Personal Pioniere von allen Ansprüchen frei, welche Dritte gegen Personal Pioniere aus der unzulässigen Verwendung von Stockfotos geltend machen.
  3. Der Auftraggeber legt Personal Pioniere als weiteren Benutzer in seinen Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken an. Die Personal Pioniere zugewiesene Rolle muss die erforderlichen Rechte zur Erstellung und Freischaltung von Karriereseiten und für die Schaltung von Werbeanzeigen umfassen. Zugangsdaten zu den Benutzerkonten sind vom Auftraggeber verschlüsselt oder telefonisch an Personal Pioniere zu übermitteln.
  4. Nach der Fertigstellung der Karriereseiten informiert Personal Pioniere den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Freigabe in Textform zu erklären. Nach der Freigabe schaltet Personal Pioniere die Karriereseiten frei.
  5. Werbeanzeigen werden entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers bezüglich der gewünschten Zielgruppe geschaltet. Personal Pioniere setzt dies durch Auswahl der entsprechenden Targetierungseinstellungen (Keywords, Werbeparameter) um.
  6. Kontaktanfragen von Bewerbern erhält der Auftraggeber per E-Mail. Personal Pioniere wird keine Kontaktanfragen bearbeiten oder Bewerber vorauswählen. Der Auftraggeber entscheidet nach freiem Ermessen über die Beantwortung von Kontaktanfragen.
  7. Personal Pioniere gibt dem Auftraggeber ein wöchentliches Feedback über den Status und die Entwicklung von Kampagnen. Das Feedback beinhaltet eine Erläuterung der von sozialen Netzwerken bereitgestellten Reports und der Kennzahlen.
  8. Personal Pioniere wird auf der Grundlage der Reports die Werbeanzeigen und Targetierungseinstellungen laufend optimieren. Die Optimierung erfolgt mindestens einmal pro Monat.
  9. Erfüllungsort für Leistungen von Personal Pioniere ist der Geschäftssitz von Personal Pioniere. Leistungen werden online erbracht. Persönliche Treffen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5. Nutzungsrechte

  1. Personal Pioniere räumt dem Auftraggeber während der Vertragsdauer die erforderlichen Nutzungsrechte an dem von Personal Pioniere erstellten Karriereseiten und Werbeanzeigen ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  2. Der Auftraggeber hat nach Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf die weitere Nutzung des von Personal Pioniere erstellten Karriereseiten oder Werbeanzeigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von Personal Pioniere erstellten Karriereseiten oder Werbeanzeigen zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder nachzuahmen.

5. Vergütung

  1. Der Auftraggeber kann zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen. Leistungspakete beinhalten eine Aufsetzungsgebühr im ersten Monat und einen monatlichen Betrag für die laufende Betreuung.
  2. Paketpreise beinhalten keine Kosten für Dienstleistungen oder Produkte von Dritten, insbesondere keine Kosten für Werbeanzeigen. Diese sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen. Sollte die Karriereseite nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter online bestehen, zahlt der Kunde Wartungsgebühren in Höhe von 150 Euro Netto monatlich.
  3. Paketpreise beinhalten alle Dienstleistungen im Rahmen des vereinbarten Konzepts und Umfangs. Nicht enthalten sind vom Auftraggeber gewünschte wesentliche Änderungen oder zusätzliche Leistungen. Dies sind gesondert zu vergüten.
  4. Die Vergütung für die Erstlaufzeit ist vom Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Die monatliche Vergütung für die laufende Betreuung ist jeweils am Monatsende fällig.
  5. Die Schaltung von Anzeigen erfolgt im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Werbebudgets bei den einzelnen sozialen Netzwerken. Ausgaben werden von dem Auftraggeber direkt durch Belastung der von ihm hinterlegten Zahlungsmittel getragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seinem Benutzerkonto ein Limit einzutragen. Sofern Personal Pioniere im Einzelfall die Werbeausgaben für den Auftraggeber verauslagt, stellt Personal Pioniere diese dem Auftraggeber jeweils am Monatsende in Rechnung. Personal Pioniere ist berechtigt, am Monatsanfang einen Vorschuss zu verlangen.
  6. Der Auftraggeber wird von der Zahlung der vereinbarten Vergütung nicht befreit, wenn Personal Pioniere Leistungen aufgrund von Umständen nicht erbringen kann, die vom Auftraggeber zu vertreten sind. Personal Pioniere behält den Vergütungsanspruch, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

7. Referenznennung

  1. Personal Pioniere ist berechnet, im Impressum und in der Fußzeile einer von Personal Pioniere erstellten Karriereseite als Dienstleister genannt und verlinkt zu werden.
  2. Personal Pioniere ist berechtigt, den Auftraggeber einschließlich seines Logos als Referenz auf der Website von Personal Pioniere und in sozialen Medien zu nennen.

8. Haftung

  1. Personal Pioniere haftet für Personenschäden und vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden wird ausgeschlossen.
  2. Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist Anspruchs-mindernd zu berücksichtigen.


9. Vertragslaufzeit

  1. Verträge haben die vereinbarte Erstlaufzeit und verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Erstlaufzeit, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer Vertragspartei gekündigt werden.
  2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann ist Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Personal Pioniere. Personal Pioniere ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.