AGB von Personal Pioniere
INHALTSVERZEICHNIS
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
- Leistungserbringung
- Nutzungsrechte
- Vergütung
- Referenznennung
- Haftung
- Vertragslaufzeit
- Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personal Pioniere &
Talstr. 1A, 56593 Horhausen
(„Personal Pioniere“) Stand: 01.08.2023
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Recruiting-Dienstleistungen von Personal Pioniere ausschließlich. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Personal Pioniere hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber.
- Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.Vertragsgegenstand
- Personal Pioniere erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Recruitings. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Karriereseiten in sozialen Netzwerken, die Schaltung von Werbeanzeigen und die laufende Betreuung des Auftraggebers. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von Personal Pioniere.
- Die Leistungen von Personal Pioniere werden innerhalb der Benutzerkonten des Auftraggebers bei sozialen Netzwerken erbracht. Der Auftraggeber wird im Impressum als alleiniger Anbieter der Karriereseiten genannt.
- Personal Pioniere führt keine rechtliche Prüfung von Texten, Inhalten oder Werbeanzeigen durch. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm freigegebene und veröffentlichte Texte, Inhalte oder Werbeanzeigen den rechtlichen Vorschrieben entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Personal Pioniere schuldet neben der Erbringung der Dienstleistung keinen darüberhinausgehenden Erfolg, insbesondere schuldet Personal Pioniere keine Mindestanzahl an Seitenaufrufen oder Kontaktanfragen von Bewerbern.
3. Vertragsschluss
- Personal Pioniere erstellt ein verbindliches Angebot, welches dem Auftraggeber in Text- oder Schriftform übermittelt wird.
- Der Auftraggeber kann ein Angebot durch Unterschrift und Rücksendung oder durch eine Besteigung per E-Mail annehmen. Enthält das Angebot keine Annahmefrist, beträgt diese 14 Werktage.
- Kommt ein Vertrag nicht zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die von Personal Pioniere bereits überlassenen Unterlagen (Konzepte etc.) zu löschen und Personal Pioniere die Löschung zu bestätigen.
4. Leistungserbringung
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Gestaltung von Karriereseiten in der von Personal Pioniere vorgegebenen Struktur. Nach der Fertigstellung sind weitere Änderungen von Karriereseiten nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Anpassungen.
- Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.) werden von dem Auftraggeber bereitgestellt. Im Einzelfall stellt Personal Pioniere Fotos aus freien oder kommerziellen Datenbanken (sog. Stockfotos) zur Verfügung und räumt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Auftraggeber stellt Personal Pioniere von allen Ansprüchen frei, welche Dritte gegen Personal Pioniere aus der unzulässigen Verwendung von Stockfotos geltend machen.
- Der Auftraggeber legt Personal Pioniere als weiteren Benutzer in seinen Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken an. Die Personal Pioniere zugewiesene Rolle muss die erforderlichen Rechte zur Erstellung und Freischaltung von Karriereseiten und für die Schaltung von Werbeanzeigen umfassen. Zugangsdaten zu den Benutzerkonten sind vom Auftraggeber verschlüsselt oder telefonisch an Personal Pioniere zu übermitteln.
- Nach der Fertigstellung der Karriereseiten informiert Personal Pioniere den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Freigabe in Textform zu erklären. Nach der Freigabe schaltet Personal Pioniere die Karriereseiten frei.
- Werbeanzeigen werden entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers bezüglich der gewünschten Zielgruppe geschaltet. Personal Pioniere setzt dies durch Auswahl der entsprechenden Targetierungseinstellungen (Keywords, Werbeparameter) um.
- Kontaktanfragen von Bewerbern erhält der Auftraggeber per E-Mail. Personal Pioniere wird keine Kontaktanfragen bearbeiten oder Bewerber vorauswählen. Der Auftraggeber entscheidet nach freiem Ermessen über die Beantwortung von Kontaktanfragen.
- Personal Pioniere gibt dem Auftraggeber ein wöchentliches Feedback über den Status und die Entwicklung von Kampagnen. Das Feedback beinhaltet eine Erläuterung der von sozialen Netzwerken bereitgestellten Reports und der Kennzahlen.
- Personal Pioniere wird auf der Grundlage der Reports die Werbeanzeigen und Targetierungseinstellungen laufend optimieren. Die Optimierung erfolgt mindestens einmal pro Monat.
- Erfüllungsort für Leistungen von Personal Pioniere ist der Geschäftssitz von Personal Pioniere. Leistungen werden online erbracht. Persönliche Treffen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.